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   OLG Hamm, 07.07.2016 - I-6 U 4/16   

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https://dejure.org/2016,25505
OLG Hamm, 07.07.2016 - I-6 U 4/16 (https://dejure.org/2016,25505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2016 - I-6 U 4/16 (https://dejure.org/2016,25505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - I-6 U 4/16 (https://dejure.org/2016,25505)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • ra.de
  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Dauerhaftigkeit der Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2008 Ziffer 2.1. und 5.2.6
    Unfallversicherung; Invalidität; geistige Leistungsfähigkeit; psychische Beeinträchtigung; Leistungsaus-schluss

  • rechtsportal.de

    AUB 2008 Ziffer 2.1. und 5.2.6
    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der Invalidität bei unfallbedingter Depression

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    In einem solchen Fall gehen die Prozessbeteiligten - worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 6.6.2016 ausdrücklich hingewiesen hat - typischerweise davon aus, dass der Streit insgesamt in dem vor Fristablauf eingeleiteten Prozess ausgetragen werden soll, einschließlich etwaiger Invaliditätsfeststellungen (vgl. BGH VersR 2016, 183, 184).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Sie hält im Übrigen auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. BGH VersR 2004, 1039 f.; OLG Brandenburg VersR 2016, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500).
  • OLG Hamm, 25.01.2006 - 20 U 89/05

    Versicherungsschutz für psychische Folgen eines unfallbedingten Körperschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Ist die Zukunft dagegen offen oder unsicher, bestehen mithin Zweifel, ob eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung vorliegt, reicht dies für die Feststellung einer bedingungsgemäßen Invalidität nicht aus (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.1.2012 - 1 U 2/11 -, abgedr. bei Juris, Rz. 58 m. w. N.).
  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10

    Private Unfallversicherung: Unfallbedingtheit und Feststellung einer Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    In dem vom Oberlandesgericht Celle zu entscheidenden Fall stellte das organische Schmerzsyndrom in Form eines sog. Morbus Sudeck nicht lediglich den Anlass für die Ausbildung einer auf einer psychischen Fehlverarbeitung beruhenden Depression dar, sondern die beim Versicherungsnehmer entstandene Depression war unmittelbare Folge der neurologischen Schädigung, die zugleich den eigentlichen Grund für die Ausbildung der Depression darstellte (vgl. OLG Celle r+s 2014, 518 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2015 - 11 U 78/14

    Unfallversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bzw. des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Der Beklagte, der für das Vorliegen der bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die von ihm geltend gemachte Invalidität darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. OLG Brandenburg, VersR 2016, 521, 522), hat den ihm obliegenden Beweis dafür, dass er infolge der erlittenen psychischen Unfallfolgen dauerhaft in seiner geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, nicht erbracht.
  • OLG Koblenz, 28.01.2011 - 10 U 109/10

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei psychischen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    In diesem Fall stellt sich die psychische Erkrankung nicht als unmittelbare Folge des erlittenen Traumas dar, sondern als nicht zwangsläufig mit der körperlichen Verletzung verbundene psychische Folge, für die der Versicherer grundsätzlich keinen Versicherungsschutz gewähren will (vgl. OLG Koblenz r+s 2013, 89 f.).
  • OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei posttraumatischer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500).
  • OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 125/88

    Psychische Störung; Unfallfolge; Beweislast; Unfall; Nervensystem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
    Etwas anderen wäre nur dann anzunehmen gewesen, wenn der Unfall und seine physischen Folgen nicht nur Auslöser, sondern der eigentliche Grund für die Entstehung der psychischen Störung geworden wären, denn dann hätte nicht mehr lediglich von einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis ausgegangen werden können (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 1142; VersR 1991, 414).
  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 U 6/90

    Gehirnerschütterung; Organische Erkrankung; Nervensystem; Neurose;

  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19

    Leistungen aus einer Unfallversicherung

    Der Senat schließt sich insoweit nochmals ausdrücklich der hierzu ergangenen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung an, die zu einer identischen Klausel festgestellt hat, dass diese nicht unklar i.S.d. § 305 c Abs. 2 BGB sei und auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalte und somit nicht beanstandet werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03 -, BGHZ 159, 360 - 370, Rn. 15f, und Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 -, Rn. 12f; OLG Brandenburg Urteil vom 04. Februar 2015 - 11 U 78/14 -, Rn. 48 f; OLG Hamm, Urteil vom 07. Juli 2016 - 6 U 4/16 -, Rn. 56 f, sämtlich juris).
  • LG Köln, 20.01.2020 - 26 O 235/14
    Würden unfallbedingte Dauerschäden im Zusammenhang mit einem traumatischen Erlebnis (sexuelle oder gewalttätige Übergriffe, schwere Unfälle, starke Schmerzen usw.), welches nur bzw. hauptsächlich psychische Folgen hat, wieder in den Leistungsbereich fallen, würden sich im Bereich der Unfallversicherung bzgl. der Kosten sowie des Umfangs der Leistungsprüfung insgesamt erhebliche Veränderungen/Mehrbelastungen für die gesamte Versicherungswirtschaft und damit auch das Kollektiv der Versicherten ergeben (dazu umfassend OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2016, 6 U 4/16).

    Intention der privaten Unfallversicherung ist die Deckung objektiver Unfallrisiken, also Unfallrisiken, die von der besonderen Veranlagung der versicherten Person unabhängig sind (OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2016, 6 U 4/16).

  • KG, 23.03.2021 - 6 U 18/20

    Deckungsklage gegen die Private Unfallversicherung: Pflicht des Versicherten zur

    Mit diesem Verständnis ist die Ausschlussklausel weder unklar im Sinne des § 305c Abs. 2 BGB noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen im Sinne des § 307 BGB (vgl. zur Begründung im Einzelnen: BGH, Urteil vom 23.06.2004 a.a.O. Rdz. 20 ff.; Urteil vom 29.9.2004 a.a.O. Rdz. 12 ff.; vgl. konkret zur hier maßgeblichen Klausel der Ziff. 5.2.6 AUB 2008 auch OLG Hamm, Urteil vom 7.7.2016 zu 6 U 4/16, zitiert nach juris, dort Rdz. 56).
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